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Sozialrecht - Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, Unfallversicherungsrecht, Sozialhilferecht, Schwerbehindertenrecht



Wer die Geschichte meiner Kanzlei gelesen hat, hat erfahren, dass ich mich auch auf das Sozialrecht spezialisierte. Dieses Rechtsgebiet ist für den Bürger von elementarer Wichtigkeit, zumal es eine Vielzahl von Lebensbereichen erfasst. Die Komplexität und Vielfalt dieser gesetzlichen Bestimmungen bringen es mit sich, dass zwischen den Anspruchstellern (Leistungsempfänger) und den öffentlichen Verwaltungen (Behörden) Konflikte vorprogrammiert sind bzw. ein Streitpotential gegeben ist, bei dem der Einzelne kompetente und fachliche Hilfe sucht. Selbstverständlich ist es unser Anliegen verunsicherten und ratlosen Bürgern im Bereich des Sozialrechts Rechtsbeistand zu gewähren und sie qualifiziert bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.

Zögern Sie nicht von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Eine Beratung bzw. Vertretung lohnt sich auf jeden Fall. Nicht selten ist genau dieses Rechtsgebiet dazu angetan eine Vielzahl von Fehlern zu begehen, die durch fachliche Hilfe vermeidbar gewesen wären. Hierbei geht es um Fristen die einzuhalten sind, wenn z. B. Anträge abgewiesen wurden. Im Schwerbehindertenrecht ist es wichtig medizinische Vorkenntnisse zu besitzen, um die Interessen von Schwerbehinderten erfolgreich zu vertreten. Insbesondere trifft es zu,

  • bei der Einschätzung des Grades der Behinderung

  • bzw. bei der Durchsetzung gesundheitlicher Nachteilsausgleiche, die da sind:

    1. B = Inanspruchnahme einer Begleitperson ist erforderlich,

    2. Bl = blind,

    3. RF = Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung,

    4. G = erheblich gehbehindert,

    5. aG = außergewöhnlich gehbehindert,

    6. H = hilflos
      und

    7. T = Notwendigkeit der Inanspruchnahme eines Telebusses.

    Auch in anderen Bereichen des Sozialrechts ist anwaltliche Hilfe ebenfalls angezeigt, z. B.

    • bei Versagung von Rentenansprüchen oder Verminderung der selbigen,

    • bei Nichtgewährung von medizinischen Leistungen oder Hilfsmitteln,

    • bei Versagen von Rehabilitationsleistungen,

      • wie Kuren,

      • Heilbehandlungen,

    • bei Versagung von Pflegeleistungen bzw. nicht ordnungsgemäßer Zuordnung der Pflegegeldstufe,

    • bei Nichtbewilligung oder Kürzung von Arbeitslosengeld

    und vieles andere mehr.

Für alle Wissensdurstigen unter Ihnen einiges über das Sozialrecht.

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