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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der Fassung vom 01.08.2013

I. Instanz (Klageverfahren mit außergerichtlichem Verfahren)

Anliegen
Gegenstands-/Streitwert :
Geschäftsgebühr gem. 2300 (Gebührensatz von 0,5 - 2,5)
Verfahrensgebühr gem. 3100 VV RVG (Gebührensatz 1,3 I. Instanz)Terminsgebühr 3104 VV RVG (Gebührensatz 1,2 I. & II. Instanz)
Einigungsgebühr 1003 VV RVG (Gebührensatz 1,0 I. Instanz)
Erhöhung der Verfahrensgebühr 1008 VV RVG bei mehr als einem Mandanten (Regelfall 1)
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienste gem. 702 VV RVG (maximal 20,00 €)
Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienste gem. 7001 VV RVG (konkrete Aufschlüsslung bei über 20,00 € :

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