Familienrecht - Online-Scheidung
Sie haben sich entschlossen einen neuen Lebensabschnitt zu beschreiten. Diese Entscheidung war sicherlich schmerzlich, aber für Sie notwendig.
Obwohl die Ehe und Familie die wichtigste Zelle der Gesellschaft ist und das Bestreben sie Aufrecht zu erhalten das Ziel eines jeden sein sollte, muss man sich von dieser Form des Zusammenlebens manchmal trennen, wenn Bedingungen eintreten die für Sie unannehmbar sind und Ihnen die Freude am Leben nehmen.
Häufig ist der einzige Ausweg die Trennung bzw. die Scheidung.
Unser Online-Angebot richtet sich daher an den zuvor genannten Personenkreis.
Die Inanspruchnahme unseres Angebotes auf Durchführung einer Online-Scheidung bedeutet
für Sie effizientere Bearbeitung. Sie sparen Zeit, unnötige Wege und somit auch Kosten.
In meiner Kanzlei entfällt zudem die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %.
Umsatzsteuerbefreiung § 4 Ziff. 19a Umsatzsteuergesetz (UStG)
Eine derartige Ersparnis an Kosten ist ein Angebot, welches Sie am Markt selten vorfinden.
Wie funktioniert die Online-Scheidung?
Kinderleicht!
Laden Sie bitte die folgenden Unterlagen
Scheidungsformular,
[PDF-Dokument 12 kB]
Antrag zur Durchführung des Versorgungsausgleiches,
[PDF-Dokument 31 kB]
Hilfe-Datei zum Ausfüllen des Versorgungsausgleichsantrag,
[PDF-Dokument 30 kB]
sowie
Scheidungsvollmacht,
[PDF-Dokument 7 kB]
auf dieser Seite herunter und schicken Sie diese vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an
meine Kanzlei.
Für die oben herunter zu ladenden PDF-Dateien benötigen Sie zum Lesen und Drucken ein Programm.
Daher empfehle ich Ihnen, den
Adobe Reader
herunter zu laden.
Außer den oben genannten Unterlagen übersenden Sie mir bitte die Eheurkunde und falls
vorhanden die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung oder den Ehevertrag im Original.
Diese Unterlagen erhalten Sie nach Abschluss des Scheidungsverfahrens zurück.
Falls ein gemeinsames minderjähriges Kind oder Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind,
benötige ich die Geburtsurkunde(n) und bei Vorliegen eines oder mehrerer Unterhaltstitel
auch diese in Kopie. Eine Kopie des Mietvertrages der zuletzt gemeinsam genutzten
Ehewohnung sollte ebenfalls übersandt werden. Fehlt diese Unterlage so reicht auch die
genaue Anschrift der letzten Ehewohnung.
Füllen Sie das Kontaktformular, welches Sie auf dieser Seite vorfinden aus und betätigen Sie
anschließend den Button „Absenden“.
Hier geht es zum Kontaktformular
Sie können weitere Kosten sparen, indem Sie Unterlagen die in Kopie benötigt werden auf
meinen ftp.Server laden. Hierzu benötigen Sie zu Ihrer persönlichen Sicherheit Zugangsdaten
die ich Ihnen gerne auf Wunsch zur Verfügung stelle.
Im übrigen können Sie auch über meinen ftp-Server ein Teil der Korrespondenz erledigen,
benötigte Unterlagen up- bzw. downloaden, was ebenfalls für Sie Zeit und Geld spart. Hierzu
benötigen Sie ein client-Programm, welches Sie hier herunter laden können.
client-Programm (z. B. Filezilla) hier herunterladen!
[client-Programm 3,37 MB]
Hinweis:
Eine Online-Scheidung ist nur möglich wenn sich die Ehepartner in allen Fragen, die
Ehescheidung betreffend, einig sind. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn einer der
Eheleute meine Kanzlei mit der Durchführung der Scheidung beauftragt.
Zu den Kosten ist anzumerken, dass sich diese nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
richten. Unabhängig hiervon kann abweichend zwischen meiner Kanzlei und Ihnen
eine Vergütungsvereinbarung herbeigeführt werden.
Personen die die Kosten aufgrund ihres Einkommens nicht selbst tragen können und für die
ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden muss, laden bitte die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
[hier herunter PDF-Dokument 110 kB].
Bei noch offenen Fragen bitte ich Sie mit mir hier persönlichen Kontakt aufzunehmen.
via Telefon
Bei der Durchführung eines streitigen Scheidungsverfahrens kann das oben genannte
Online-Angebot teilweise genutzt werden.
Kontaktformular für Familienrecht
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