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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

23. Juli 2019 (Dienstag)

Nachricht:

Durch die bundesweite Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis bei der BaFin soll die Aufsicht gestärkt und die gegenwärtige Zersplitterung überwunden werden.

elektronische Tafel im Vorderund mit Zahlen und Diagrammen zur Visualisierung der Digitalisierung des Finanzmarkts - Innovationen und Anlegerschutz Digitalisierung des Finanzmarkts: Innovationen und Anlegerschutz Foto: Getty Images

Bisher fallen die freien Finanzanlagenvermittler je nach Bundesland unter die Aufsicht der Gewerbeämter bzw. Industrie- und Handelskammern (aktuell sind ca. 38.000 Finanzanlagevermittler und Honorar-Finanzanlagenvermittler registriert). Dies wollen das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nun ändern.

Staatssekretär im BMJV, Herr Gerd Billen:
"Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden von der Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin profitieren. Die BaFin hat die nötige Erfahrung und Expertise, um bundesweit eine hohe und einheitliche Qualität der Aufsicht zu gewährleisten. Eine wirksame Aufsicht ist die Grundlage für eine seriöse Finanzanlagenvermittlung und für das Vertrauen der Anleger."

Staatssekretär im BMF, Herr Dr. Jörg Kukies:
„Wir werden die Aufsicht über freie Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin übertragen. Damit soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht im Bereich der Finanzanlagenvermittlung erreicht werden.“

Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, sollen die materiellen Regelungen der an die MiFID II-Vorgaben angepassten Finanzanlagenvermittlungsverordnung übernommen werden. Darüber hinaus ist die grundsätzliche Weitergeltung bestehender Erlaubnisse nach der GewO vorgesehen.

Ein gemeinsames Eckpunktepapier von BMF und BMJV dient als Leitlinie für die Ausgestaltung des geplanten Gesetzentwurfes zur Aufsichts



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