Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz
Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch
Titel:
Der Volksgerichtshof 1934-1945.
Terror durch „Rechtâ€
Quellenangabe:
Bundesministerium der Justiz
Veröffentlichung am:
10. Dezember 2018 (Montag)
Nachricht:
Podiumsdiskussion und Ausstellungseröffnung
Podiumsdiskussion mit mit Bundesministerin Dr. Katarina Barley und Prof. Dr. Susanne Baer, Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Foto: Schmitz/ phototek.net
Mit einer Ausstellung über den Volksgerichtshof erinnert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz an die besondere Verantwortung von Juristen im Nationalsozialismus.
"Die Verbrechen wurden auch möglich, weil sich Juristen von den Nationalsozialisten zu Erfüllungsgehilfen machen lieen. In vielen Fällen waren sie sogar willige Handlanger." Bundesministerin Katarina Barley bei der Eröffnung der Ausstellung
Der Volksgerichtshof wurde 1934 von den Nationalsozialisten zur €Bekämpfung von Staatsfeinden€ geschaffen. Bis Kriegsende mussten sich mehr als 16.700 Menschen vor diesem neuen obersten politischen Gericht verantworten, das ab 1942 jeden zweiten Angeklagten zum Tode verurteilte. Die Ausstellung der Stiftung Topographie des Terrors informiert über die Entstehung und Organisation des Gerichts, beleuchtet am Beispiel von Einzelschicksalen seine Urteilspraxis und informiert über den Umgang mit dem ehemaligen Gerichtspersonal nach 1945. Die Bundesministerin erinnerte daran, dass kaum einer von den Richtern oder Staatsanwälten des Volksgerichtshofs, die den Tod so vieler Menschen zu verantworten hatten, von der Nachkriegsjustiz zur Rechenschaft gezogen wurde. "Nicht ein einziger wurde von einem bundesdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt", betonte Katarina Barley.
Bei der anschlieenden Podiumsdiskussion "Rechtsstaaten unter Druck" diskutierten Bundesministerin Katarina Barley und Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht, über die aktuellen Herausforderungen, unter denen Rechtsstaaten heute stehen. Auch Gerichte müssten sich selbstverständlich Kritik gefallen lassen, sagte Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer. Kritik sei eine Tugend des Rechtsstaats, aber sie höre da auf, "wo Diffamierung anfängt", mahnte sie. Als bedenklich wertete Baer, wenn Amtsträger die Legitimität von Gerichtsurteilen infrage stellten. "Wenn Amtsträger nicht mehr sagen, das finden wir zwar eine schwierige Entscheidung, aber wir werden sie selbstverständlich umsetzen, sondern stattdessen die Legitimität der Richter infrage stellen", sei dies besonders beunruhigend. "Das ist Demontage und ni
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