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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Mehr Fairness im Vertragsrecht: Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt teilweise in Kraft.

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

1. Oktober 2021 (Freitag)

Nachricht:

Zum 1. Oktober 2021 treten wesentliche Teile des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon in doppelter Hinsicht profitieren.

Männerhände halten ein Handy Foto: Thinkstock Photos

1. Unwirksamkeit von Abtretungsverboten für Geldforderungen

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die die Abtretung von auf Geld gerichteten Ansprüche beschränken, sind künftig unwirksam. Somit ist sichergestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit haben, ihre Geldforderungen an Dritte zu verkaufen, die die Forderung einziehen. Davon werden Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die ihre Ansprüche nicht selbst durchsetzen wollen.

2. Dokumentationspflicht für Telefonwerbung

Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist in Deutschland rechtswidrig. Ab sofort gilt: Unternehmen müssen es dokumentieren, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher in die Telefonwerbung eingewilligt haben – und diese Dokumentation aufbewahren. Verstöße hiergegen sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese Neuerung wird das behördliche Vorgehen gegen unerlaubte Telefonwerbung erleichtern.

Ausblick

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge enthält weitere verbraucherschützende Regelungen. Diese treten zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.

Zum 1. März 2022 wird die Neuregelung über stillschweigende Verlängerung von Vertragsverhältnissen in Kraft treten. Sie wird Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor ungewollten Vertragsverlängerungen schützen. Künftig wird dann gelten: Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienstleistungen stillschweigend verlängert, ist nur dann wirksam, wenn dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstem einem Monat zu kündigen.

Zum 1. Juli 2022 wird die Regelung über den Kündigungsbutton für Verbraucherverträge in Kraft treten. Diese Regelung wird sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Kündigung von im Internet geschlossenen Dauerschuldverhältnissen auf einfachem Wege erklären können.

Gesetz für faire Ver



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