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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Aus der Geschichte lernen

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

17. Mai 2018 (Donnerstag)

Nachricht:

In einer gemeinsamen Diskussionsveranstaltung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FU Berlin diskutierte Bundesministerin Katarina Barley am 17. Mai über die Ergebnisse des Rosenburg-Projekts und die daraus zu ziehenden Konsequenzen, insbesondere für das Recht der Juristenausbildung.

Das Rosenburg Projekt und seine Konsequenzen Das Rosenburg Projekt und seine Konsequenzen Auch der Koalitionsvertrag sieht vor: "Wir wollen das historische Bewusstsein für das nationalsozialistische Unrecht schärfen, um aus den dunklen Kapiteln unserer Vergangenheit lernen zu können. Wir sind uns einig, dass die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Justizunrecht auch Teil der Juristenausbildung ist." Foto: Kier/ photothek.net

Die „Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission (UWK) ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik erforschte. Der Abschlussbericht „Die Akte Rosenburg“ zeigte: Mehr als die Hälfte aller Führungskräfte im Bundesjustizministerium der 1950er und 1960er Jahre waren ehemalige NSDAP-Mitarbeiter, jeder fünfte war Mitglied der SA.

Dieser Blick in die Geschichte und auf die Ergebnisse und Konsequenzen, die das Ministerium und die Justiz daraus ziehen, machen deutlich, wie wichtig es ist, dass Juristinnen und Juristen die Werte des Grundgesetzes leben und verteidigen – die Würde des Menschen, die individuelle Freiheit und die gesellschaftliche Vielfalt. Auch deshalb sollten die historischen Erkenntnisse nicht zwischen zwei Buchdeckeln verschwinden, sondern alle erreichen, auch die zukünftigen Juristinnen und Juristen.

„Das „Rosenburg-Projekt“ zum Umgang mit der NS-Vergangenheit im Bundesjustizministerium hat gezeigt, dass unter Studierenden der Rechtswissenschaften das Interesse an dieser Materie hoch, das Wissen aber oft gering ist. Deshalb wollen wir im Deutschen Richtergesetz festschreiben, dass die Auseinandersetzung mit dem Justizunrecht des 20. Jahrhunderts Pflichtstoff der Juristenausbildung wird.“
Katarina Barley, Bundesministerin der Justiz und für



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