Guten Abend! | Heute ist Donnerstag der 28. März 2024 | Ein frohes Osterfest und viel spaß beim Suchen von Ostereiern wünscht Ihnen Rechtsanwalt Bernd Wünsch. | Winterzeit : 23:59:03 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Bundesgerichtshof best?tigt Verurteilung zweier ?rzte wegen fahrl?ssiger T?tung

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesministerium der Justiz

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

Suche :


Titel:

BMJV legt Ressortbericht zur Nachhaltigkeit vor

Quellenangabe:

Bundesministerium der Justiz

Veröffentlichung am:

8. Juni 2020 (Montag)

Nachricht:

Bericht zum Stand der Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in die Agenda 2030

Ressortbericht Nachhaltigkeit

Am 08.06.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen Nachhaltigkeitsbericht vorgelegt. Der Nachhaltigkeitsbericht stellt die bis Anfang 2020 im BMJV vorgenommenen Schritte zur Integration der Rechts- und Verbraucherpolitik in das Zielsystem der Agenda 2030 dar und gibt zugleich eine Zielrichtung für das noch weiter erforderliche Handeln in diesem Bereich. Der Bericht dient dazu, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren und soll gleichzeitig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMJV eine Orientierung für die Einordnung ihrer Aufgaben innerhalb der globalen Nachhaltigkeitsziele bieten.


Angesichts der Vorbildfunktion der Bundesregierung in der Transformation zur Nachhaltigkeit lässt sich das BMJV auch hinsichtlich seines eigenen Verwaltungshandelns an der UN-Agenda 2030 messen. Es strebt daher ein möglichst hohes Maß an Nachhaltigkeit im Verwaltungshandeln an. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung wird geprüft, ob und wie dem Thema Nachhaltigkeit bestmöglich Rechnung getragen werden kann. Dabei werden alle Möglichkeiten des nachhaltigen Handelns genutzt, die sich durch neue technische Entwicklungen (z. B. Beschaffung von Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeugen) und sich wandelnde rechtlichen Rahmenbedingen (z. B. bei der Entscheidung für Bahn- statt Flugreisen) bieten.
Der Bericht kann unter folgende



Für das Jahr 2024 liegen noch keine Datensätze vor!

Besucherzähler: 147803
Besucher-Online: 9

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch