Guten Abend! | Heute ist Dienstag der 10. September 2024 | Sommerzeit : 23:34:21 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Verhandlungstermin am 18. Oktober 2024 in Sachen V ZR 236/23, 9:00 Uhr und V ZR 128/23, 9:45 Uhr (Änderung des Schlüssels für die Kostenverteilung und die Zuführung zu der Erhaltungsrücklage durch Mehrheitsbeschluss)

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Familienrecht Lexikon A - Z / Vaterschaftsvermutung

Vaterschaftsvermutung ist die Vermutung, dass ein Mann innerhalb der
Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. Sie gilt, wenn die Ehe durch Tod
aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren
wird. Siehe dazu § 1593 BGB.

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