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Familienrecht Lexikon A - Z / Vaterschaftsvermutung

Vaterschaftsvermutung ist die Vermutung, dass ein Mann innerhalb der
Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. Sie gilt, wenn die Ehe durch Tod
aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren
wird. Siehe dazu § 1593 BGB.

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