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Familienrecht Lexikon A - Z / Trennung der Ehegatten

Trennung der Ehegatten ist ein Indiz für das Scheitern einer Ehe und damit eine
Voraussetzung für die Ehescheidung. Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen
ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte sie erkennbar
nicht mehr herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
Dabei wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die
Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung
beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt oder, wenn die
Eheleute seit drei Jahren getrennt leben. Vgl. §§ 1566, 1567 BGB.

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