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Familienrecht Lexikon A - Z / Scheidungsfolgesachen

Scheidungsfolgesachen sind Folgeprobleme, die mit der Ehescheidung
zusammenhängen. § 623 Zivilprozessordnung bestimmt, dass das Familiengericht
mit dem stattgebenden Scheidungsurteil auch über die Folgesachen elterliche
Sorge für ein gemeinschaftliches Kind und den Versorgungsausgleich zu verhandeln
und zu entscheiden hat. In anderen Familiensachen (z.B. gesetzliche
Unterhaltspflicht, Regelung des Umgangsrechts) erfolgt ebenfalls eine
einheitliche Verhandlung und Entscheidung mit dem Scheidungsurteil, sofern eine
Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist und dies von einem der
Ehegatten rechtzeitig beantragt wird.

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