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Familienrecht Lexikon A - Z / Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden sind Urkunden, die von den Standesämtern auf der
Grundlage der Personenstandsbücher ausgestellt werden. Darunter fallen
beglaubigte Abschriften, Geburtsscheine, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden,
Abstammungsurkunden und Auszüge aus dem Familienbuch. Siehe dazu § 61a
Personenstandsgesetz.

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