Guten Morgen! | Heute ist Freitag der 24. Januar 2025 | Winterzeit : 01:15:37 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage)

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Familienrecht Lexikon A - Z / Personensorge

Personensorge ist ein Teil der elterlichen Sorge für das Kind. Von ihr werden
insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen,
zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen, umfasst. Darüber hinaus
beinhaltet die Personensorge das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem
zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält.
Vgl. §§ 1931, 1932 BGB.

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