Guten Tag! | Heute ist Dienstag der 29. April 2025 | Sommerzeit : 17:43:48 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BAG :

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / nichteheliches Kind

Nichteheliches Kind ist das von einer unverheirateten Frau geborene Kind oder
das zunächst eheliche Kind, dessen Ehelichkeit erfolgreich angefochten worden
ist. Mit der Reform des Kindschaftsrechts wurde die im Erbrecht und
Kindesunterhalt bestehende Ungleichbehandlung im Verhältnis zu ehelichen
Kindern beseitigt.

Besucherzähler: 3663
Besucher-Online: 27

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch