Familienrecht Lexikon A - Z /
KindschaftssachenKindschaftssachen sind Streitigkeiten vor Gericht, welche u.a. die Anerkennung
der Vaterschaft, die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, die Feststellung
des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses oder die
Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Sorge der einen
Partei über die andere zum Gegenstand haben. Für Kindschaftssachen ist
ausschließlich das Amtsgericht zuständig.
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