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Familienrecht Lexikon A - Z / Gütertrennung

Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein vertraglicher Güterstand
zwischen Ehegatten. Sie wird durch einen Ehevertrag vereinbart, der der
notariellen Beurkundung bedarf. Durch die Gütertrennung sind die Vermögen der
Ehegatten sowohl eigentumsrechtlich als auch haftungsrechtlich völlig
voneinander getrennt.

Das bedeutet, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbst verwaltet. Gegenüber
Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister
eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Die Einzelheiten sind in § 1414 BGB
geregelt.

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