Warning: file() [function.file]: php_network_getaddresses: getaddrinfo failed: Name or service not known in /homepages/30/d282180745/htdocs/anwalt/include/bsg_db_class.inc on line 193

Warning: file(http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2023&Seite=0) [function.file]: failed to open stream: php_network_getaddresses: getaddrinfo failed: Name or service not known in /homepages/30/d282180745/htdocs/anwalt/include/bsg_db_class.inc on line 193

Warning: implode() [function.implode]: Invalid arguments passed in /homepages/30/d282180745/htdocs/anwalt/include/bsg_db_class.inc on line 193
Familienrecht Lexikon A - Z / Definition des Begriffes Gütertrennung
Guten Abend! | Heute ist Sonnabend der 23. September 2023 kalendarischer Herbstanfang | Sommerzeit : 20:31:11 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BAG :

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / Gütertrennung

Gütertrennung ist wie die Gütergemeinschaft ein vertraglicher Güterstand
zwischen Ehegatten. Sie wird durch einen Ehevertrag vereinbart, der der
notariellen Beurkundung bedarf. Durch die Gütertrennung sind die Vermögen der
Ehegatten sowohl eigentumsrechtlich als auch haftungsrechtlich völlig
voneinander getrennt.

Das bedeutet, dass jeder Ehegatte sein Vermögen selbst verwaltet. Gegenüber
Dritten wirkt die Gütertrennung nur, wenn sie ins Güterrechtsregister
eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. Die Einzelheiten sind in § 1414 BGB
geregelt.

Besucherzähler: 3356
Besucher-Online: 18

zurück zur Hauptseite


© 2006-2023 Rechtsanwalt Bernd Wünsch