Guten Morgen! | Heute ist Freitag der 13. Dezember 2024 | Winterzeit : 06:04:42 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BAG :

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Familienrecht Lexikon A - Z / eheliches Kind

Eheliches Kind - Ein Kind, das nach der Eheschließung geboren wurde, ist
ehelich, wenn die Frau es vor oder während der Ehe empfangen und der Mann
innerhalb der Empfängniszeit der Frau beigewohnt hat. In diesem Zusammenhang
besteht die Vermutung, dass der Mann der Frau innerhalb der Empfängniszeit
beigewohnt hat. Vgl. §§ 1591 ff. BGB.

Besucherzähler: 3701
Besucher-Online: 38

zurück zur Hauptseite


© 2006-2024 Rechtsanwalt Bernd Wünsch