Guten Morgen! | Heute ist Freitag der 24. Januar 2025 | Winterzeit : 01:05:00 Uhr | Aktuelle Entscheidung des BGH : Verhandlungstermin am 24. April 2025 um 9.00 Uhr in Sachen I ZR 160/24 (Erfolgshonorar bei Studienplatzzusage)

Präsentation der Kanzlei : Startseite |Die Kanzlei stellt sich vor |Geschichte, Entwicklung und Tätigkeit der Kanzlei


Arbeitsschwerpunkte : Arbeitsrecht |Verkehrsrecht |Familienrecht |Sozialrecht |Zivilrecht |
Kosten : Beratungs- und Verfahrensfinanzierung |Kosten und Gebühren |
Kontakt : Postkasten |via Telefon |Herunterladen von Formularen |
Sonstiges : Neuigkeiten vom Bundesverfassungsgericht |Neuigkeiten vom Bundesgerichtshof |Neuigkeiten vom Bundesverwaltungsgericht |Mandanteninfo |Prozeßkostenrechner |Währungsrechner |Kalender |Impressum und Haftungsausschluß |

 




Arbeitsrecht Lexikon A - Z / Arbeitgeber

Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft
Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die
Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht geprägt, kraft dessen
der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich
Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Eine gesetzliche Definition des Begriffs
existiert (im Unterschied zum Begriff des Arbeitnehmers) nicht.

Besucherzähler: 3797
Besucher-Online: 22

zurück zur Hauptseite


© 2006-2025 Rechtsanwalt Bernd Wünsch